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A) SPIELREGELN
( gespielt im Gebiet von Schlanders )

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1. Spielmaterial:
Es wird mit dem „Jasser Blatt“ mit 32 Karten ( ohne Schellwelli ) gespielt.
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2. Spielteilnehmer:
An dem Spiel nehmen vier Spieler teil, wobei die Gegenübersitzenden jeweils zusammenspielen.
Jeder Spielteilnehmer erhält 5 Karten.


3. Ziel des Spieles:
Das Spiel geht über 24 Punkte. Das Spielerpaar, das zuerst 24 Punkte erreicht, gewinnt das Spiel.

 

4. Figuren:
Beim Perlaggen gibt es 3 Figuren, welche jeder Spieler im Laufe einer Runde (ob am Zug oder nicht) bieten kann:
• Gleich - zwei oder mehrere Karten gleichen Ranges
• Hanger - zwei oder mehrere Karten gleicher Farbe mit aufeinanderfolgendem Rang
• Spiel – Das Paar, das mindestens 3 Stiche macht.

Die Randordnung der 3 Figuren ist: Gleich, Hanger,Spiel.

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5. Bieten:
Im Laufe einer Runde hat jedes Spielerpaar das Recht eine Figur zu bieten. Voraussetzung ist, dass der Bietende diese Figur auch besitzt (Ausnahme "Spiel" ).Wird das Gebotene gut gelassen, erhält der Bietende einen Punkt.
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Wurde das Gebotene gehalten, erhält der Spieler mit der höchsten Figur 2 Punkte, unabhängig davon, ob er oder ein anderer Mitspieler das Gebot gehalten hat. Wurde "Drei" Geboten und gehalten, gibt es 3 Punkte.


Treten zwei gleich große Figuren auf (z.B. zweimal drei Könige als Gleich) und die Figur wurde gehalten, kommt es zum patt und keines der beiden Paare erhält einen Punkt.
Eine Besonderheit stellt das "Spiel" dar. Jeder Spieler kann zu jederzeit "Ein Spiel" bieten, weil man ja am Anfang nicht weiß, wer die letzte Runde sticht. Wurde in der letzten Runde jedoch die erste Karte ausgelegt, können nur noch die Spieler bieten, welche die gleiche Farbe bzw. einen Trumpf oder Perlagg haben.

 

6. Perlaggen:

Ständige Perlaggen in absteigender Reihenfolge sind:
- Herzkönig
- Schellacht
- Eichelsieben
- Eichelober
   Eichelunter

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Den ständigen Eichelperlaggen übergeordnet sind die Trumpfperlaggen:
- Trumpfsieben
- Trumpfober
- Trumpfunter

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Jeder Perlagg kann – muss aber nicht – beim Ausspielen für eine x-beliebige Karte getauft werden, um eine Figur ( Gleich oder Hanger ) zu stellen.
Für das Spiel sticht jeder getaufte Perlagg die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen.

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7. Trumpf:

Nach Verteilen der Spielkarten an die Mitspieler schlägt der Geber die 1. Karte als Trumpf auf. Eichel kann nie Trumpf werden, weshalb der Geber solange eine weitere Karte aufschlägt, bis eine andere Farbe erscheint. Schlägt der Geber einen Perlagg als Trumpf auf, so hat er das Recht, denselben mit einem Trumpf ( bei Eichelperlaggen mit Eichel ) abzutauschen. Hat er keinen Trumpf bzw. Eichel, geht diese Recht an seinen Partner über. Ein Austauschen von Seiten der Gegenpartei ist ausgeschlossen.


8. Deuten:

Das Deuten unter Teamspieler durch Mimik und Gestik ist nicht nur erlaubt, sondern fester Bestandteil des Spiels. Dazu vereinbaren die Spielpartner vorher Geheimzeichen.
Wichtig ist, die Gegner dabei im Unklaren über die eigenen Karten zu lassen und gleichzeitig möglichst viel durch Beobachtung und Kombinationsgabe über deren Karten zu erfahren.


Schlanders, den 31. Jänner 2013   Perlagger–Club Schlanders

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B) SPIELVERLAUF:
(gespielt im Gebiet von Schlanders)


§1
Hoch gibt aus, beim nächsten oder bei weiteren Spielen gibt dann der Verlierer aus.

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§2
Die beim Abheben abgehobenen ständigen Perlaggen verbleiben dem Abheber. Ein aus Versehen nicht abgehobener Perlagg verbleibt im Kartenspiel und darf nicht von der Gegenpartei angefordert werden.
Es müssen beim Abheben mindesten drei Karten abgehoben werden. Werden beim Abheben Karten gestreut, wodurch die Farbe ersichtlich wird, so muss neu ausgegeben werden. In diesem Falle darf ein etwa abgehobener Perlagg nicht behalten werden. Nicht vom Geber verstreute Karten schließen ein neues Geben aus.

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§3
Beim Ausgeben auffallende Karten (Farbe ersichtlich) können zurückgewiesen und ein neues Geben kann verlangt werden. Allenfalls abgehobene Perlaggen verbleiben dann dem Abheber, wenn wegen Vergebens neu gemischt werden muss.
Werden zu viel oder zu wenig Karten aus Versehen ausgegeben, muss das sofort vom Spieler gemeldet werden und es wird neu ausgegeben.
Sollte sich am Ende des Spiels herausstellen, dass mit mehr oder weniger als fünf Karten gespielt wurde, so verliert jene Partei, die davon betroffen ist, jede gemachte Figur und wird mit dem Abzug von zwei Punkten bestraft.

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§4
Das Anschauen der nach dem Ausgeben verbliebenen letzten oberen und unteren Karte ist gestattet.

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§5
Sowohl der Bietende, als auch der Haltende müssen die von ihnen gebotene bzw. gehaltene Figur haben.
Was einmal von einem Spieler geboten oder gehalten wurde, selbst wenn es ohne Einwilligung des Partners geschieht, darf nicht widerrufen werden und diese Figuren muss der Bietende bzw. Haltende haben. Sonst wird der Betreffende aller gemachten Figuren verlustig erklärt und außerdem noch durch den Abzug von zwei Punkten bestraft. Die Gegenpartei schreibt jedoch die gemachten Figuren.

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§6
Wirft ein Spieler die Karten aufgedeckt auf den Tisch, so gilt dies für beide Partner als Verzicht für alle drei Figuren. Die Gegner schreiben alle drei oder wenn schon geboten, die gebotenen Punkte.

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§7
Auf jedes Gebotene muss Antwort gegeben werden. Die Antwort hat auf jede Figur sofort zu erfolgen. Wenn im Verlauf des Spiels eine früher gebotene und gehaltene Figur von der einen oder anderen Partei neuerdings geboten wird, so steht der Gegenpartei das Recht zu, nochmals dieselbe zu halten oder gut sein zu lassen.

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§8
Die gebotene und vom Gegner gut gelassene Figur gilt als gemacht und auch als geschrieben und zieht daher auch der vorgebotenen Figur vor. In allen übrigen Fällen entscheidet die vorgebotene Figur und zwar in der Reihenfolge, in der sie geboten wurde (Erst-, Zweit- und Drittgebotenes).
Bevor eine gebotene Figur nicht entschieden ist, kann eine nicht gebotene Figur nicht als gemacht betrachtet werden und darf daher solange auch nicht geschrieben werden.

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§9
Es kann nur 3, 4, 5, 6, 7 und „Spiel aus“ gesteigert werden. Der Beginn des Steigerns steht nur der haltenden Partei zu. Die bis zum „Spiel aus“ gesteigerte Figur zieht allen anderen Figuren vor.

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§10
Es darf nie Farbe verleugnet werden, außer es wird mit Trumpf oder Perlagg gestochen. Beim Leugnen der Farbe werden zwei Punkte abgezogen.

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§11
Als gespielt ist jene Karte zu betrachten, welche von dem Spieler auf den Tisch gelegt und ausgelassen wurde.
Eine einmal ausgespielte Karte darf nicht mehr zurückgenommen werden, außer wenn Farbe bekannt werden muss.

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§12
Ein irrtümlich ausgespielter Perlagg darf auch im Falle des § 11 nicht zurückgenommen werden und muss sofort getauft werden.

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§13
Jeder Perlagg muss sofort beim Ausspielen getauft werden, andernfalls er zur einfachen Karte erklärt ist (also wird der Martl zum Herzkönig usw.).

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§14
Ein einmal getaufter Perlagg darf unter keinen Bedingungen umgetauft werden.

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§15
Jeder getaufte Perlagg sticht die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen selbst.

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§16
Die Partei, welche im Verlauf des Spiels auf der vorletzten vereinbarten Punktezahl ( 23 Punkte ) angekommen ist, und - wenn auch aus Versehen - noch eine Figur bietet, wird wegen Überbietens sofort mit zwei Punkteabzügen bestraft. Wird aber aus Versehen die Figur gut sein gelassen, so ist das Spiel aus.

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§17
Ãœbersehen entschuldigt nicht: Reklamationen beim Aufschreiben gelten  nur solange, bis vom darauffolgenden Spiel die erste Karte ausgespielt auf dem Tisch liegt. Nachträgliche Irrungen zu verbessern oder deren Richtigstellung zu verlangen ist nicht zulässig.

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§18
Die Partei, welcher das „Spiel“ gut ist, hat die Pflicht alle Figuren zu weisen, allenfalls bereits aufliegende Figuren des Gegners abzuweisen oder zu bieten. Die Gegenpartei hat sofort Antwort zu geben, bzw. zu stellen, abzuweisen oder zu bieten. Im Weiteren obliegt diese Pflicht wieder der Spielhabenden Partei. Jede Partei ist berechtigt, um die nicht gewiesene Figur zu fragen und die gefragte Partei ist verpflichtet, die unentschiedene Figur zu weisen, zu stellen oder abzuweisen bzw. zu bieten oder gut sein zu lassen.

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§19
Die das „Spiel“ habendende Partei hat nicht das Recht, eine von ihr als stehend erklärte Figur später wieder besser zu machen oder nochmals um Antwort zu fragen. Dieses Recht steht nur der Gegenpartei zu.

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§20
Sobald die Figur „Spiel“ entschieden ist, steht es nur der spielhabenden Partei zu, bzw. ist diese dazu verpflichtet, zu weisen oder zu bieten und darf von der Gegenpartei in keiner Weise gehindert werden, sei es durch Vorbieten oder Vorweisen. Die bei Entscheidung des Spiels am Tisch liegenden Karten dürfen nicht mehr aufgenommen werden, bevor nicht alle Figuren entschieden sind.

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§21
Im Falle, dass beide Parteien punktegleich (z.B. 23-23) stehen und nur noch um den letzten Punkt kämpfen, ist vom linken Spieler des Ausgebers um 5faches oder 4faches (viertiges) zu fragen. Erklärt die Gegenpartei ein solches zu haben, ist die Partie gemacht. Haben beide Parteien ein solches fünftiges bzw. viertiges, muss gespielt werden und es entscheidet das Spiel. Wobei natürlich jetzt nicht mehr das Viertige  gemacht werden muss, sondern jede Karte verwendet werden kann, wie sie für das Spiel gebraucht wird.

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a. Der oft umstrittene Fall 22-23 kann nur folgendermaßen ausgelegt werden:  Die Partei mit 22 bietet Gleich oder Hanger, die Partei mit 23 lässt die gebotene Figur gut, so haben jetzt beide Parteien 23 und analog dem vorher gesagten (§21) entscheidet wieder das as Viertige bzw. das Spiel. Bieten die 22 aber das Spiel zuerst und ist dieses gut, so geht die höhere Figur nach der Rangordnung aus.

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b. Der ebenso oft umstrittene Fall 21-23 wird dahingehend geregelt, dass die 21 gezwungen ist zu bieten, um den anderen den Sieg noch streitig zu machen. Bieten diese z.B. das Gleich und den Hanger und werden diese beiden von den 23 gut sein gelassen, so haben diese nun auch 23. In diesem Fall entscheidet wieder das Spiel, wobei natürlich die 21 jetzt das Gebotene und gut sein gelassene tatsächlich haben muss. Schauen aber die 23 die beiden gebotenen Figuren an, so werden die 21 jetzt auch die dritte Figur bieten. Das kann eine Falle werden. Im Glauben, dass die 21 nicht alles machen kann, lassen die 23 das Spiel gut. Somit haben die 21 jetzt 22 und es geht das Erstgebotene aus. Wird dieses von beiden Parteien gleichwertig gewiesen, so geht das Zweitgebotene aus.

c. Haben beide Parteien gleichwertige Figuren desselben Ranges, also steht das Gleich und der Hanger, so entscheidet ausschließlich das Spiel. Wobei dann die Karten nicht mehr an die Figuren gebunden sind, sondern verwendet werden können, wie sie gebraucht werden.

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§22
Die beim fünften Gang zuerst ausgeworfene Karte gilt als Spielfarbe und kann das „Spiel“ nur in der Reihenfolge der Stichfarbe mit Farbe, Trumpf oder Perlagg geboten, gehalten bzw. gesteigert werden.

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§23
Wird das „Spiel“ im Falle des §22 mit einem Perlagg geboten bzw. gehalten, so steht es dem Bietenden bzw. Haltenden frei, diesen Peralgg ohne Rücksicht auf die Spielfarbe zu verwenden.

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§24
Im Fall, dass zum dritten Stich eine Partei den Martl oder den höchsten Perlagg auswirft, im guten Glauben, damit das Spiel zu gewinnen, irrt  sich. Denn erst wenn der letzte Spieler seine Karte niederlegt, ist das Spiel gewonnen. Solange die Karten in der Hand sind, können diese nach Belieben ausgenützt werden.

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§25
Es ist gestattet, dass ungesehen eine, zwei oder alle Figuren von einer Partei gemeinschaftlich geboten werden. Wenn ungesehen alle Figuren zugleich geboten werden, das Vorgebotene aber nicht bestimmt genannt wurde, so gilt als solches 1. das Gleich, 2. der Hanger und 3. das Spiel. Wird das ungesehen Gebotene von der Gegenpartei gehalten, so ist dieselbe auf Befragen verpflichtet zu erklären, welcher von den Partnern das eine und wer das andere hält. Das ungesehene und von der Gegenpartei gut sein gelassen wird geschrieben (es braucht nicht gewiesen zu werden).

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§26
Derjenige, welcher eine Figur bietet oder hält, ohne dieselbe zu haben oder zu machen oder machen zu können, verliert alle gemachten Punkte der Runde und wird außerdem mit zwei Punkteabzügen bestraft. Sollte diese Partie noch keine Punkte haben, so werden diese im Lauf des Spiels abgezogen. Diese Strafe gilt  natürlich nicht für das ungesehen Gebotene.

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Schlanders, im Frühjahr 2013

Perlagger-Club Schlanders
 

Ausschuss:
Günther Bernhart, Konrad Verdross, Erwin Tumler, Karl Schuster, Richard Matscher, Ernst Sagmeister, Lukas Schuster,

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